Die befristete Ehegatten-/Lebenspartner-Gesundheitsvollmacht
von Stefan Kühn
Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes bring eine wichtige Neuerung: Die befristete Ehegatten-/Lebenspartner-Gesundheitsvollmacht

Im Rahmen der umfassenden und am 01.01.2023 in Kraft tretenden Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes sieht das Gesetz ab diesem Zeitpunkt ein gesetzliches und zeitlich befristetes gegenseitiges Vertretungsrecht von Ehegatten/Lebenspartnern /-innen in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge vor.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, eine Ablehnung gegen die Vertretung durch den/die Ehegatten/-in/Lebenspartner /in im Zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen.