Aktuelles

Neue Unterhaltstabellen ab 01.01.2023

von Nadja Heinze

Beachten Sie die rechtzeitige Anpassung der Zahlbeträge!

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ab 01.01.2023 gültigen Unterhaltstabellen auf seiner Homepage veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass das Oberlandesgericht Dresden in Kürze seinerseits ebenfalls eine Veröffentlichung vornehmen wird.

Entsprechend der Mindestunterhaltsverordnung werden die Bedarfssätze für minderjährige Kinder angepasst. 

 

100 % des Mindestunterhaltes ergibt 

          in der 1. Altersstufe einen Betrag von 437,00 €

          in der 2. Altersstufe einen Betrag von 502,00 €

          in der 3. Altersstufe einen Betrag von 588,00 €

 

Zukünftig wird einheitlich pro Kind ein Kindergeld in Höhe von 250,00 € gezahlt. Auf den Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Bei minderjährigen Kindern ist das Kindergeld in der Regel zur Hälfte, bei volljährigen Kindern in vollem Umfang anzurechnen. Daraus ergeben sich dann die sogenannten Unterhaltszahlbeträge.

Wir empfehlen unseren werten Mandanten als Unterhaltsberechtigte bzw. - verpflichtete die Prüfung der vorliegenden Unterhaltstitel und bei dynamischen Titeln um Prüfung der eingehenden Unterhaltszahlungen bzw. die rechtzeitige Anpassung der Zahlbeträge. 

Gern steht Ihnen unsere Fachanwältin für Familienrecht Frau Ellen Schwenker bei weitergehenden Fragen zur Verfügung.

 

 

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