Aktuelles

Neue Unterhaltstabellen ab 01.01.2026

von Anja Manke (vorm. Hanisch)

Beachten Sie die rechtzeitige Anpassung der Zahlbeträge!

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ab 01.01.2026 gültigen Unterhaltstabellen auf seiner Homepage veröffentlicht. Entsprechend der Mindestunterhaltsverordnung werden die Bedarfssätze für minderjährige Kinder angepasst.

100 % des Mindestunterhaltes ergibt
in der 1. Altersstufe einen Betrag von 486,00 €
in der 2. Altersstufe einen Betrag von 558,00 €
in der 3. Altersstufe einen Betrag von 653,00 €

Aktuell wird pro Kind ein Kindergeld in Höhe von 259,00 € gezahlt. Auf den Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Bei minderjährigen Kindern ist das Kindergeld in der Regel zur Hälfte, bei volljährigen Kindern in vollem Umfang anzurechnen. Daraus ergeben sich dann die sogenannten Unterhaltszahlbeträge.

Wir empfehlen unseren Mandanten, sowohl Unterhaltsberechtigten als auch Unterhaltsverpflichteten, eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Unterhaltstitel. Bei dynamischen Titeln sollte zudem die Kontrolle der Zahlungen erfolgen, um bei Bedarf rechtzeitig Anpassungen der Unterhaltsbeträge vorzunehmen.

Gern steht Ihnen unsere Fachanwältin für Familienrecht Frau Anja Manke (vorm. Hanisch) bei weitergehenden Fragen zur Verfügung.

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