Scheidung Zwickau

Landkreis Zwickau · rund 20 km

Scheidungsanwalt Zwickau

Sie suchen einen Scheidungsanwalt in Zwickau? Unsere Kanzlei betreut zahlreiche Mandate aus der Region Zwickau und begleitet Sie kompetent durch Ihr Scheidungsverfahren.

Anfrage aus Zwickau senden ☎ 03763 7997-0

Ihr Familienrecht-Anwalt für Zwickau

Zwickau ist die größte Stadt im Landkreis – und für viele unserer Mandantinnen und Mandanten der Lebensmittelpunkt. Wir verbinden die Erreichbarkeit einer regionalen Kanzlei mit der Spezialisierung einer Fachanwältin für Familienrecht.

Zwickau zählt rund 88.000 Einwohner (Landkreis Zwickau). Von unserem Standort in Glauchau (rund 20 km) betreuen wir Mandantinnen und Mandanten in Zwickau persönlich und mit der Spezialisierung einer Fachanwältin für Familienrecht.

Ablauf einer Scheidung in Zwickau

  1. Trennungsjahr. Eine Ehe kann in der Regel erst geschieden werden, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben (§ 1565 BGB). Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen.
  2. Scheidungsantrag. Der Antrag wird über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG).
  3. Versorgungsausgleich. Die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden grundsätzlich von Amts wegen ausgeglichen.
  4. Folgesachen. Auf Wunsch regeln wir Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht sowie die Aufteilung des Hausrats.
  5. Scheidungstermin. Nach Klärung aller Punkte spricht das Gericht die Scheidung aus; mit Rechtskraft des Beschlusses ist die Ehe geschieden.

Einvernehmlich oder streitig?

Einvernehmliche Scheidung

Sind sich beide Eheleute über die Scheidung und deren Folgen einig, genügt häufig ein anwaltlich vertretener Ehepartner. Das Verfahren ist schneller, kostengünstiger und schonender – gerade wenn Kinder betroffen sind.

Streitige Scheidung

Bei Uneinigkeit über Unterhalt, Vermögen oder das Sorgerecht vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht – und suchen zugleich nach einvernehmlichen Lösungen, wo es sinnvoll ist.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Nettoeinkommen beider Eheleute sowie teilweise auch nach weiteren Faktoren bestimmt. Daraus berechnen sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach festen gesetzlichen Tabellen (FamGKG/RVG). Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden. Im Erstgespräch erläutern wir Ihnen transparent, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Häufige Fragen zur Scheidung

Wie lange dauert eine Scheidung?

Nach Ablauf des Trennungsjahres dauert ein einvernehmliches Scheidungsverfahren häufig nur wenige Monate. Streitige Verfahren mit Folgesachen können länger dauern.

Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Ja. Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es in der Regel, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist.

Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?

Zuständig ist grundsätzlich das Familiengericht am Amtsgericht des Ortes, an dem die Eheleute zuletzt gemeinsam gewohnt haben bzw. an dem die gemeinsamen minderjährigen Kinder leben (§ 122 FamFG). Wir prüfen die Zuständigkeit für Zwickau für Sie.

Muss ich das Trennungsjahr abwarten?

In der Regel ja. Nur in besonderen Härtefällen ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Das Trennungsjahr kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfüllt werden.

Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen?

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird auf Antrag der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen. Gern beraten wir Sie zu Ihrer konkreten Situation.

Online-Scheidungsformular

Füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus – Pflicht sind nur die mit * markierten Felder. Frau Rechtsanwältin Anja Manke (vorm. Hanisch), Fachanwältin für Familienrecht, prüft Ihre Angaben und meldet sich kurzfristig bei Ihnen.

Ihre Angaben (Antragsteller/in)
Angaben zum Ehepartner (Antragsgegner/in)
Eheschließung & Kinder
Angaben zur Trennung
Falls ja: bitte Kopie unten hochladen.
Einschätzung & Einkommen
Bemerkungen & Dokumente
z. B. Heiratsurkunde, Ehevertrag · PDF, JPG, PNG, DOC/DOCX · max. 10 MB pro Datei, bis zu 5 Dateien.

Tipp: Sie können unsere Vollmacht (PDF herunterladen) ausfüllen, unterschreiben und hier gleich mit hochladen – das beschleunigt die Mandatsannahme.

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